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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für ENUM
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AGB-E als PDF
Allgemeine Geschäftsbedingungen ENUM
der Firma FirstCom Group GmbH (nachfolgend
FirstCom)
Stand:
11. April 2005
1.
Grundsatz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
AGB-E) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Dienstleistungen, die FirstCom in Bezug auf ENUM (Electronic Number
Mapping) gegenüber ihren Kunden erbringt, auch wenn nicht ausdrücklich
darauf Bezug genommen wurde.
FirstCom
übernimmt die Funktion eines
ENUM-Registrars für einzelne oder mehrere Länderdelegationen.
Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen finden sich im Anhang länderspezifisch
ergänzende Geschäftsbedingungen, die zwingend Teil dieser AGB-E sind.
Mit der Inanspruchnahme eines Dienstes der FirstCom, werden die
nachstehenden AGB-E inklusive des der entsprechenden Länderdelegation
zugeordneten Anhanges unwiderruflich akzeptiert. Als Inanspruchnahme
gilt bereits das Anlegen eines Kundenaccounts oder das Ordern einer
Dienstleistung auf anderem Wege.
Änderungen
der AGB-E oder der Anhänge können von FirstCom jederzeit vorgenommen
werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
Die jeweils aktuellste Fassung ist im Internet unter www.firstcom.ch/agb-e
abrufbar.
2.
Allgemeines
Vertragsparteien
Durch
die Delegation einer ENUM-Domain kommt ein Vertrag zwischen FirstCom
und dem Kunden und zwischen FirstCom und der jeweils landesspezifischen
Verwaltungsstelle (nachfolgend Tier-1 Registry genannt)
zustande, nicht aber zwischen der Tier-1 Registry und dem Kunden.
Kundendaten
Beim Umgang mit Daten hält sich die FirstCom an die geltende
Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht.
FirstCom erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung
der vertraglichen Verpflichtungen, für die Pflege der Kundenbeziehung,
die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die
Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die
Rechnungsstellung benötigt werden. Der Kunde willigt ein, dass FirstCom
im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung eines Vertrages Auskünfte
einholen bzw. Daten betreffend dem Zahlungsverhalten weitergeben kann,
Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung von
Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote verwenden und zu
gleichen Zwecken innerhalb der FirstCom Group bearbeitet werden können.
Wird eine Leistung von FirstCom gemeinsam mit Dritten erbracht oder
beziehen die Kunden Leistungen der FirstCom über die Verkaufskanäle
Dritter, so kann FirstCom Daten über Kunden an Dritte weitergeben,
insoweit dies für die Erbringung solcher Leistungen oder für das
Inkasso notwendig ist.
Anlegen
eines Accounts
Damit
die Dienstleistungen von FirstCom in Anspruch genommen werden können,
muss ein Kunden-Account angelegt werden. Für das Anlegen eines
Kunden-Accounts bedarf es eines Login-Namens und eines Passworts, die
geheim zu halten sind. Zur Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen von
FirstCom muss das bereits bestehende Kunden-Accout verwendet werden.
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die erfassten Daten zur
Erbringung aller mit ENUM verknüpften Dienste bearbeitet werden können.
Der Kunde hat die erforderlichen Kundendaten vollständig und
wahrheitsgetreu zu übermitteln. Insbesondere ist eine funktionierende
E-Mail-Adresse anzugeben. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit
einverstanden, dass sich während des aufrechten Vertragsverhältnisses
die anzugebenden Daten ändern können.
Datenpflege
Die Daten inklusive der E-Mail-Adresse sind kontinuierlich auf dem
aktuellen Stand zu halten. Änderungen von auftragsbezogenen Daten des
Kunden sind FirstCom unverzüglich bekannt zu geben. Der Kunde haftet für
die Richtigkeit seiner Angaben.
Mitteilungen
/ Kontaktnahme / Mitwirkung
Mitteilungen
der FirstCom, insbesondere
Informationen sowie vertragsrelevante Mitteilungen, gelten als zugestellt,
wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.
Der Kunde stimmt explizit zu, dass er vor allem zu Zwecken der Erst-
oder Folgevalidierungen oder sonstiger Notwendigkeiten von FirstCom
jederzeit kontaktiert werden kann, insbesondere auch mittels Telefon,
Fax, E-Mail, SMS oder in Briefform. Im Rahmen dieses Kontaktes ist er
zur Mitwirkung, insbesondere zur unmittelbaren Bereitstellung und Übermittlung
angeforderter Unterlagen oder Daten, verpflichtet.
Schutz
FirstCom trifft Vorkehrungen, um ihre Dienstleistungen im Internet
vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor
unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören kann jedoch nicht gewährt
werden. FirstCom kann für solche Eingriffe nicht haftbar gemacht
werden.
Beizug Dritter
FirstCom kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen
jederzeit Dritte beiziehen.
3.
ENUM-Dienst
Aufbau
einer ENUM-Domain
Die
Endung einer ENUM-Domain besteht lautet „.e164.arpa", ergänzt um
die jeweilige Landesdelegation (z. B. „1.4." für die Schweiz)
und die korrespondierende, landesspezifische Rufnummer oder den
Rufnummernblock.
Erlangung einer ENUM-Domain
Zur
Erlangung
einer im Internet weltweit eindeutigen ENUM-Domain (Delegation) ist die
Registrierung derselben
und die Eintragung in die entsprechende ENUM-Domain-Datenbank notwendig.
Mit der Bestellung einer ENUM-Domain stimmt der Kunde der Nutzung der
ENUM-Dienste und der Eintragung des entsprechenden ENUM Domain-Namens in
die Tier-1-Registry aktiv zu.
Die Nutzungsberechtigung für eine ENUM-Domain ist untrennbar mit der
Nutzungsberechtigung für die korrespondierende ENUM-konforme E.164
Rufnummer verbunden und wird anlässlich der erstmaligen Registration
und später in regelmässigen Zeitabständen überprüft (siehe
Validierungen). Der Nutzungsberechtigte an der Rufnummer hat das
Recht, autonom darüber zu bestimmen, ob die korrespondierende
ENUM-Domain delegiert wird oder nicht. Ohne ausdrückliche Zustimmung
des an einer Rufnummer Nutzungsberechtigten, darf eine Registrierung über
FirstCom nicht beauftragt werden.
Das Nutzungsrecht an einer Rufnummer umfasst auch alle jene davon
abgeleiteten Identitäten für Dienste, die in Zusammenhang mit der
Integrität des Rufnummernraumes stehen.
Sämtliche Registrierungen über FirstCom
erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmässigkeit des Anspruchs.
Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
insbesondere diese AGB-E zu beachten. Aus der Delegation der ENUM-Domain
durch FirstCom sind keine
weiteren Rechte ableitbar. Aus der Vertragsbeziehung mit FirstCom lassen
sich keine Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter ableiten.
Der
Antrag gilt erst dann als gestellt, wenn dieser ohne inhaltliche oder
formale Fehler vollständig bei FirstCom eingegangen ist; verlangte zusätzlichen
Unterlagen vollständig sind und die gewünschte ENUM-Domain den in
diesen AGB-E enthaltenen Vorgaben entspricht. Für die Beauftragung
einer ENUM-Domain ist es notwendig, dass diese im Zeitpunkt der
Auftragserteilung bei FirstCom noch nicht delegiert ist. FirstCom übermittelt
nach positiver Validierung und erfolgreicher Neuregistrierung die
beauftragte ENUM-Domain an die zuständige Tier-1 Registry oder verlängert
die Gültigkeit nach einer erfolgreichen Folgevalidierung. FirstCom
steht das Recht zu, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Validierungen
Die
Erstvalidierung der ENUM-Domain stellt sicher, dass diese mit einer ENUM
konformen Rufnummer korrespondiert und die Delegation nur dann erfolgt
bzw. aufrecht bleibt, wenn ein Nutzungsrecht vorliegt.
Die
aktuelle Gültigkeitsdauer der Validierung berechnet sich immer ab dem
Zeitpunkt der letzten erfolgreichen Validierung und kann je nach Land
und Validierungsmethode unterschiedlich lange sein, also eine
unterschiedlich lange Gültigkeitsdauer aufweisen. Bei einer nicht
erfolgreichen Folgevalidierung kann die Delegation der ENUM-Domain mit
dem Auslaufen der Gültigkeit der letzten erfolgreich durchgeführten
Validierung widerrufen werden.
DNS / NAPTR-Record
FirstCom
kann dem Kunden je nach Land DNS und Hosting für die Verwaltung der
NAPTR-Record zur Verfügung stellen. Der Kunde hat das Recht, autonom
darüber zu bestimmen, welche Daten im Rahmen der Möglichkeiten von
ENUM in seine NAPTR-Record eingetragen werden. Die ausschliessliche
Verantwortung für die Eintragungen von NAPTR-Records liegt beim Kunden.
FirstCom übernimmt
diesbezüglich keinerlei Haftung.
Missbrauch
/ Rechtsverletzung
FirstCom behält sich das Recht vor, im Fall des
Verdachts der missbräuchlichen Inanspruchnahme der Dienstleistungen
der FirstCom das Anlegen eines Accounts ohne Angabe von Gründen
abzulehnen oder diesen ohne Vorankündigung entschädigungslos zu
sperren, aufzulösen oder zu sistieren, gegebenenfalls Schadenersatz zu
verlangen. Die Sistierung dauert bis zur abschliessenden Klärung des
Nutzungsrechts. Die Kunden werden für allfällige Schäden, die der
FirstCom oder Dritten aus der missbräuchlicher Inanspruchnahme des
Dienstes entstehen, haftbar gemacht. Ein Missbauch liegt etwa vor, wenn
der Kunde gegenüber der FirstCom falsche Angaben macht, oder wenn er
der Pflicht zur Information nicht nachkommt bei Verlust/Aufgabe des
Nutzungsrechts an der registrierter Nummer.
Erlangt
der Kunde in weiterer Folge unberechtigterweise vom Inhalt einer
Kommunikation über diese ENUM-Domain Kenntnis, so ist er zur äussersten
Verschwiegenheit verpflichtet. Dieser Umstand ist überdies binnen
zweier Werktage an FirstCom zu melden.
Der
Kunde verpflichtet sich, FirstCom
im Falle der Inanspruchnahme durch in ihren Rechten verletzte Dritte
schad- und klaglos zu halten, wenn die Rechtsverletzung auf die vom
Auftraggeber beauftragte ENUM-Domain-Delegation zurückzuführen ist.
Verfügbarkeit
des ENUM Dienstes
FirstCom
bietet eine hohe Verfügbarkeit der Dienstleistung, kann jedoch keine
Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren
übernehmen. FirstCom behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten
auszuführen, die zu Betriebsunterbrüchen führen können.
4.
Administrative Abwicklung
Rechnung
Die
Rechnung wird zum Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt.
Der Kunde ist einverstanden, dass die Rechnungslegung in elektronischer
Form erfolgt.
Preise
Die
aktuellen Preise für die einzelnen Dienstleistungen werden bei
Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistung verrechnet. Einsprüche
gegen Abrechnungen müssen innerhalb 5 Tagen schriftlich (E-Mail oder
postalisch) erfolgen, andernfalls gilt die Rechnung als akzeptiert. Die
Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber FirstCom und die
Einbehaltung von Zahlungen auf Grund behaupteter, aber von FirstCom
nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Im Falle von Preiserhöhungen,
die dem Kunden von FirstCom mittels
E-Mail mitgeteilt werden, ist dieser berechtigt, den Vertrag jederzeit,
spätestens aber am letzten Tag vor Beginn des Wirksamwerdens der
Preiserhöhung, zu kündigen.
Zahlungsverzug
Haben die Kunden bis zum Fälligkeitsdatum oder innert der
angegebenen Zahlungsfrist weder die Rechnung bezahlt noch fristgerecht
schriftlich und begründet Einwände
erhoben, kann FirstCom die Leistungserbringung bei allen mit den Kunden
abgeschlossenen Verträgen unterbrechen, andere Massnahmen zur
Verhinderung von Schaden treffen und den Vertrag frist- und entschädigungslos
auflösen. Für Mahnungen kann FirstCom Mahngebühren erheben. Die
Kunden tragen sämtliche Kosten, die FirstCom durch den Zahlungsverzug
entstehen. Dies gilt auch bei Bezahlung über Lastschriftverfahren. Ist
das Konto des Kunden beim Lastschriftverfahren nicht gedeckt, kann
Firstcom eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 30.—pro Fall
erheben.
Vorauszahlung, Sicherheit
Hat FirstCom Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der
Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von
Forderungen, kann Firstcom eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
Leistet der Kunde die Vorauszahlung nicht, kann FirstCom die gleichen
Massnahmen treffen wie beim Zahlungsverzug. FirstCom kann alle
Forderungen gegen die Kunden mit geleisteten Sicherheiten verrechnen.
Vertragsdauer
Ein
Vertrag kommt mit der Einrichtung eines Accounts zu Stande. Der Vertrag
ist sowohl bezüglich des Accounts als auch der Delegation von
ENUM-Domains auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Transfer / KK-Antrag
Wechselt
eine ENUM-Domain von einem anderen Registrar zu FirstCom, so stellt dies
einen sogenannten Domain-Transfer oder KK-Antrag dar. FirstCom behandelt
diesen Vorgang wie eine Neuregistrierung, d. h. es wird eine neue
Validierung durchgeführt. Je nach Land ist es möglich, dass die
Funktion des Transfer nicht zugelassen ist. In diesem Fall muss die
Domain beim alten Registrar gekündigt und bei FirstCom neu beantragt
werden.
Höhere Gewalt
FirstCom haftet nicht, wenn die Erbringung
der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen,
teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten
namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Lawinen, Überschwemmungen
usw.) kriegerische Ereignisse, Terrorismus, Streik, behördliche
Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall, usw.
5.
Ende des Nutzungsrechtes und Kündigungen
Allgemeines
Kündigungs- und Widerrufserklärungen die ENUM-Domain
betreffend müssen durch den Kunden per eingeschriebenen Brief bzw. das
Kunden-Account oder durch FirstCom über E-Mail an die zuletzt bekannt
gegebene jeweilige Kontaktadresse des Kunden übermittelt werden.
Behördliche Sistierungen und Aufhebungen
Auf Anweisung der jeweiligen Regulatoren, Behörden oder Gerichte können
Sistierungen oder Aufhebungen von ENUM-Domainen erfolgen. Bei der
Sistierung wird die entsprechende Instanz die Dauer festlegen.
Nutzungsrecht nicht mehr vorhanden
Mit dem Ende des Nutzungsrechtes an einer Rufnummer (z.B. bei Vertragskündigung)
erlischt auch das Nutzungsrechtes an der entsprechenden ENUM-Domain.
Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, dies spätestens fünf Tage
vor dem Verfall des entsprechenden Nutzungsrechtes der FirstCom
schriftlich zu melden. Der Kunde haftet im Falle der Nichtmeldung von Änderungen
an für die ENUM-Domain Delegation massgeblichen Daten sowie des allfälligen
Endes der Nutzungsberechtigung an der korrespondierenden Rufnummer für
alle daraus resultierenden Schäden.
Folgevalidierung konnte nicht fristgerecht erfolgen
Das Nutzungsrecht erlischt, wenn die Folgevalidierung nicht fristgerecht
erfolgte.
Kündigung einer ENUM-Domain-Delegation durch den Kunden
Die
Kündigung einer ENUM-Domain kann jederzeit
mit
sofortiger Wirkung, spätestens aber 4 Wochen vor Beginn des nächsten
Leistungszeitraumes durch Mitteilung mit eingeschriebenem Brief an die
Adresse der FirstCom erfolgen. Eine Kündigung hat immer zu erfolgen,
wenn der Kunde nicht mehr Nutzungsberechtigter der korrespondierenden
Rufnummer ist. Eine Rückvergütung nicht ausgeschöpften Entgelts im
Rahmen eines Leistungszeitraums bei Kündigung besteht nicht. Ein
Anspruch auf anteilige Rückvergütung des verrechneten Entgelts für
jeweils einmalig erbrachte Leistungen besteht nicht.
Kündigung
oder Widerruf einer ENUM-Domain-Delegation durch die FirstCom
FirstCom
kann unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist eine
ENUM-Domain kündigen. Weiter kann eine ENUM-Domain aus wichtigen Gründen,
insbesondere unter folgenden Bedingungen, von Firstcom mit sofortiger
Wirkung widerrufen werden:
- fehlende
Nutzungsberechtigung an der mit der ENUM-Domain
korrespondierenden Rufnummer
-
Wegfall der mit der ENUM-Domain korrespondierenden Rufnummer
- berechtigter Widerspruch des Nutzungsberechtigten an der
Rufnummer
- positive Validierung durch
Dritte
- Leistungen sind nicht
fristgerecht bezahlt worden
-
Ablauf der Gültigkeit einer Validierung oder Folgevalidierung
war nicht
möglich
- mangelhaft, unvollständig
oder falsch angegebene Daten des ENUM-
Registranten
-
auf Grund einer rechtswirksamen Entscheidung eines Gerichts, auf
Anweisung einer zuständigen Behörde
- Einstellung des kompletten
ENUM-Dienstes durch FirstCom, die Tier-1
oder
eine Behörde
-
Missbräuchliche Inanspruchnahme der Dienstleistungen der
FirstCom
oder
missbräuchliche Verwendung der Dienste gegenüber Dritten
Eine
Rückvergütung nicht ausgeschöpften Entgelts im Rahmen des
Leistungszeitraums, in dem der Widerruf ausgesprochen wurde, besteht
nicht. Ein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des verrechneten
Entgelts für jeweils einmalig erbrachte Leistungen besteht nicht.
Folgen
der Kündigung einer ENUM-Domain-Delegation
Der
Account des Registranten bleibt auch bei Kündigung oder einem Widerruf
einer, mehrerer oder aller, diesem Account zugeordneter ENUM-Domains,
aufrecht. Offene Forderungen der FirstCom, die zum Zeitpunkt der Kündigung
oder des Widerrufs fällig waren, bleiben bestehen.
Kündigung
des Accounts durch den Kunden
Die
Kündigung des Accounts kann ausschliesslich in dem Fall erfolgen, wenn
keine ENUM-Domain mehr an den Kunden delegiert ist.
Kündigung
des Accounts durch FirstCom
FirstCom
kann den Account eines Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist
kündigen, wenn über diesen Account keine ENUM-Domain mehr verwaltet
wird.
Widerspruchsverfahren
und fehlerhafte Delegationen
Der
Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass in Streitfällen FirstCom die zur
ENUM-Domain gespeicherten Daten (u. A. Name und Postanschrift sowie
Rufnummer) an Personen, die eine Rechtsverletzung bzw. Ansprüche an
der ENUM-Domain bescheinigen, weitergeben kann.
Delegation
durch FDA (Fernmeldedienstanbieter)
Sollte
die Delegation an den nutzungsberechtigten FDA erfolgt und dies vom
Nutzungsberechtigten der Rufnummer nicht weiter gewünscht sein, kann
der Kunde eine sofortige Übertragung der Rechte an der ENUM-Domain
veranlassen. Es geht der Wille des Nutzungsberechtigten der Rufnummer
dem des FDA vor.
Bestehende
Delegation durch eine dritte Person
Wenn
eine ENUM-Domain zu einer korrespondierenden Rufnummer ohne Wissen des
an der betreffenden Rufnummer Nutzungsberechtigen genutzt wird, steht
diesem ein jederzeitiges Widerspruchsrecht zu, wenn er der Delegation
nicht explizit zugestimmt hat. Er kann diesbezüglich bei FirstCom eine
Beschwerde einbringen. In Fällen, in denen der Beschwerdeführer
einen eindeutigen Nachweis seiner Nutzungsberechtigung erbringt, wird
die Domain gelöscht. In Fällen, in denen eine eindeutige Klärung
nicht unmittelbar möglich ist, wird die Domain bis zu einem Entscheid
sistiert.
6.
Haftung und Sonstiges
FirstCom haftet nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässiges
Verhalten von FirstCom oder ihrer Gehilfen zurückzuführen sind. Die
Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist auf
das 10-fache des Entgelts, für die bei FirstCom in den letzten 12
Monaten von Eintritt des Schadens hinsichtlich der betroffenen Domain in
Anspruch genommenen Leistungen im Einzelfall beschränkt; die Haftung für
entgangenen oder erwarteten Gewinn, entgangene Einsparungen etc. ist
in jedem Fall ausgeschlossen. In Versuchsphasen (Trials) haftet FirstCom
auch nicht für aus grob fahrlässiger oder durch vorsätzliches
Verhalten entstandene Schäden und deren Folgen.
FirstCom
übernimmt keinerlei Verantwortung für die Inhalte der Kommunikation,
die mittels der von ihr angebotenen Dienstleistungen übermittelt
werden. Im Weiteren haftet FirstCom nicht für Schäden, die aufgrund
der unsachgemässen Verwahrung oder Weitergabe des Benutzernamens und
Passwortes durch den Kunden entstehen. FirstCom haftet auch nicht für
die Einträge des Kunden in NAPTR-Records.
FirstCom
haftet nicht für Schäden, die dritten Personen durch die Registrierung
oder Verwendung einer ENUM-Domain durch den Kunden entstehen. Diesbezüglich
stimmt der Kunde explizit zu, dass im Anlassfall sämtliche bei FirstCom
vorhandenen Daten des Kunden von FirstCom an diese dritte Person übermittelt
werden dürfen. Diese Bestimmung bleibt auch nach Auflösung des
Vertragsverhältnisses, aus welchen Gründen immer diese erfolgt,
bestehen.
7.
Rechtsnachfolge
FirstCom ist berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus
diesem Vertragsverhältnis an Rechtsnachfolger zu übertragen.
8.
Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare,
nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der
Dienstleistungen und Produkte. Alle Rechte an bestehendem oder bei der
Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich
Dienstleistungen und Produkten von FirstCom verbleiben bei ihr oder den
berechtigten Dritten.
9.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtstand ist Hornussen/Laufenburg. Zwingende Gerichtsstände bleiben
vorbehalten.
10.
Salomonische Klausel
Sind
oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig
oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
11.
Handelsregisterauszug
Der aktuellste Handelsregisterauszug der FirstCom findet
sich unter www.firstcom.ch/hr.
Anhang AGB-E
Ergänzende
Bedingungen für die Delegation von Schweizer Rufnummern
„1.4.e164.arpa"
Während Österreich bereits seit Dezember 2004 über
einen produktiven ENUM Betrieb verfügt, befinden sich weiter Länder
derzeit noch in einem Trial, so auch die Schweiz.
Der SWITCH Teleinformatikdienste für Lehre und Forschung in Zürich
wurde am 30.9.2003 vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die
Bewilligung zur Verwaltung und Zuteilung von Domain-Namen, die der Zone
„1.4.e164.arpa" untergeordnet sind, zu technischen
Versuchszwecken erteilt.
Am 8.4.2005 hat die FirstCom die Genehmigung seitens SWITCH für
Schweizer ENUM-Delegationen erhalten.
Ableitend
aus den vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingen gelten für die
Schweiz ergänzende Bestimmungen welche für Schweizer ENUM-Delegationen
als Vertragsbestandteile gelten:
a)
Im Falle der Benachrichtigung von SWITCH, dass der Registrant
seinen Registrar gewechselt hat und
die ENUM-Domain nicht mehr
von
FirstCom verwaltet wird, ist FirstCom hinsichtlich dieser
ENUM-Domain
verpflichtet, den Vertrag mit dem Registranten mit
sofortiger
Wirkung aufzulösen.
b) Die
Funktion „Transfer" bzw. „KK Antrag" besteht in der
Schweiz nicht.
Um
den Registrar zu wechseln, muss
zuerst die Delegation beim alten
Registrar
gekündigt und beim neuen Registrar eine
Erstvalidierung
beantragt
werden.
c)
Der Inhaber oder Nutzungsberechtigte hat die freie Wahl, einen
Registrar
– unabhängig vom Fernmeldedienstanbieter (FDA) – für die
Registrierung
des ENUM-Domain-Namens auszuwählen. (Beispiel:
Festnetznummer
bei Sunrise, ENUM-Delegation bei FirstCom).
d)
Der Inhaber und/oder Nutzungsberechtigte nimmt davon Kenntnis,
dass die ENUM-Domain-Namen gemäss Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Art. 13e
Abs. 2 AEFV derzeit provisorisch zugeteilt und durch die FirstCom,
die
Switch, das Bakom oder einen Gerichtsbeschluss jederzeit fristlos
und schadenersatzfrei
widerrufen werden können.
e) Der Kunde ist gegenüber
der FirstCom für entstehenden Schaden
haftbar,
falls er falsche Angaben macht
oder falls er der Pflicht zur
Information
nicht nachkommt, den Verlust oder die Aufgabe
des Nutzungsrechts
an der registrierten Nummer an FirstCom zum
melden.
f) Der Kunde wird zur
Datenpflege verpflichtet (z. B. Adresse
aktualisieren).
g) Basis der für ENUM
zugelassenen Rufnummernbereiche ist der
Schweizer
Rufnummernplan, festgelegt im
Nummernplan E.164 des
Bakom
(Ausnahme
„Vorwahl 01" ist nicht zugelassen).
h)
Nicht zugelassen zur Registration sind neben der alten Vorwahl 01
(heute
044) aus der Fernmeldedienstart
mobile Fernmeldedienste die
Vorwahl
074 Funkrufdienste, aus der Fernmeldedienstart
Mehrwertdienste
die Vorwahlen 0900, 0901, 0906 und die
gesamte Fernmeldedienstart
Sonderdienste.
i) Registrierungen
von ENUM-Domains können nur für die dem
Nutzungsberechtigten oder Inhaber zugeteilte Anschlussnummer
vorgenommen werden. Das Recht an der Verwaltung von
Durchwahlnummern liegt in Bezug auf ENUM-Domais beim
Nutzungsberechtigten der Hauptnummer.
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